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An der Grundschule Schelmengraben bringen sich die Eltern auch in unterschiedlichen Gremien ein. In der Zusammenarbeit mit Schule unterstützen, planen und beschließen wir gemeinsam wichtige Belange rund um die Schule.

Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren ein Elternteil als Elternbeiratsvorsitzende/en und ein Elternteil als Stellvetreter/in. Dieser Elternbeirat hat folgende Aufgaben:

  • Einberufung von Elternabenden (mind. einmal im Schulhalbjahr)
  • Teilnahme an den Schulelternbeiratssitzungen (einmal im Schulhalbjahr)
  • Kommunikation mit den Eltern
  • Mithilfe bei der Organisation von Festen und Veranstaltungen

Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen. Er tagt einmal pro Schulhalbjahr und wählt einen SEB-Vorsitzenden und einen SEB-Stellvertreter. Der Schulelternbeirat wählt die Vertreter/innen des Kreiselternbeirats. Dieser Elternbeirat hat folgende Aufgaben:

  • Ausübung des Mitbestimmungsrechts an der Schule
  • Einberufung der SEB-Sitzungen durch den/die SEB-Vorsitzende/r
  • Mitglieder des SEB (Vorsitzende/r, Stellvertreter/in, und drei weitere Mitglieder) können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen
  • Die Schulleitung unterrichtet den SEB über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens

Die Schulkonferenz besteht aus 5 Elternvertretern, 5 Lehrervertretern und dem Schulleiter. Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach §129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  • das Schulprogramm
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Mitarbeit von Eltern und anderer Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
  • die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe, die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
  • Öffnung der Schule nach außen
  • den schuleigenen Haushalt