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Allgemeine Informationen:

Die Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie beginnt am 01.08. jeden Jahres für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem 30.06. desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden (sogenannte Kann-Kinder).

Für die Grundschule Schelmengraben gilt:

Aufgrund der Eingangsstufe nehmen wir nehmen alle Kinder, die nach dem 30. Juni desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollenden in die Eingangsstufe auf – also alle Kann-Kinder. Für sie beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.

Die Kinder sind daher bei Einschulung in die E1 in der Regel 5 Jahre alt.