BFZ

An der Grundschule Schelmengraben arbeiten zwei Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter des regionalen Beratungs- und Förderzentrums der Albert-Schweitzer-Schule. Sie sind Ansprechpartner in allen sonderpädagogischen Fragen für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler. In der Grundschule Schelmengraben unterstützen uns

  • Frau Peters (Förderschullehrerin)
  • Herr Jäger (Sozialarbeiter)
  • Frau Weinke (Psychologin)

in den beiden verschiedenen Bereichen: vorbeugende Maßnahmen und inklusive Beschulung.

Vorbeugende Maßnahmen

Aufgabe der allgemeinen Schule ist es, für Schüler_innen mit Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache, des Sehens, des Hörens, der körperlichen und motorischen Entwicklung, der sozialen und emotionalen Entwicklung sowie bei drohendem Leistungsversagen ein angemessenes Förderangebot zu entwickeln und umzusetzen.

Das Beratungs- und Förderzentrum unterstützt das Erfüllen dieser Aufgabe der allgemeinen Schule im präventiven Sinne.

In enger Zusammenarbeit mit der allgemeinen Schule bieten wir an:
• Hospitation im Unterricht
• Gespräche mit den jeweils Beteiligten
• Diagnostik
• Beratung über präventive Maßnahmen
• Beratung über therapeutische Angebote
• Bei Bedarf Beratung und Zusammen-
arbeit mit anderen Institutionen
• Förderung
• Beratung vor Einschulung

Inklusive Beschulung

Die Umsetzung der inklusiven Beschulung ist ein gemeinsamer Auftrag der Lehrkräfte der allgemeinen Schule und des Beratungs- und Förderzentrums. Das Ziel ist die Teilhabe aller Schüler_innen mit und ohne Anspruch auf sonderpädagogische Förderung am Unterricht in der allgemeinen Schule.

Das Beratungs- und Förderzentrum unterstützt Lehrkräfte und fördert Schüler_innen im inklusiven Unterricht der allgemeinen Schule.

Die Aufaben der BFZ-Lehrkräfte umfassen:
• Mitarbeit an Förderkonzepten
• Unterstützung bei der Förderplan- und Zeugniserstellung
• Mitwirkung bei der Planung und Gestaltung von Unterricht unter sonderpädagogischen Aspekten
• Beratung bezüglich geeigneter Differenzierungsangebote, Anschauungsmaterialien, apparativer Hilfsmittel, etc.
• Unterrichtsbegleitende Förderung, Einzel- oder Kleingruppenförderung
• Teilnahme an Elterngesprächen, Klassenkonferenzen, Jahrgangsteamsitzungen
• Regelmäßige gemeinsame Überprüfung des Anspruchs aus sonderpädagogische Förderung